Bei der Maklerprovision oder auch Courtage genannt, handelt es sich um eine vom Kaufpreis abhängige Vergütung, die ein Immobilienmakler für die Vermittlung von Immobilien zwischen Käufer und Verkäufer erhält. Unser Büro arbeitet mit den ortsüblichen Gebührensätzen und einer Mindestprovision.
Eigentumswohnungen / Apartments
Auftragswert | Verkäufer | Käufer |
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unter 100.000€ | 3.750 € inkl. MwSt | 3.750 € inkl. MwSt |
über 100.000€ | 3,57% inkl. MwSt | 3,57% inkl. MwSt |
Häuser
Auftragswert | Verkäufer | Käufer |
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unter 150.000€ | 5355 € inkl. MwSt | 5355 € inkl. MwSt |
über 150.000€ | 3,57% inkl. MwSt | 3,57% inkl. MwSt |
Unsere Courtage ist nicht verhandelbar und mit Beurkundung verdient und fällig. Damit Sie als Eigentümer nicht in Vorleistung gehen müssen, kann die Fälligkeit bis zum Erhalt des Kaufpreises gestundet werden.
Gesetzliche Grundlage
In Deutschland ist die Maklerprovision beim Immobilienverkauf durch das Provisionsteilungsgesetz geregelt. Seit Dezember 2020 gilt: Wer den Makler bestellt, zahlt die Provision. Dies bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, mindestens die Hälfte der Provision tragen muss. Es ist nicht mehr möglich eine Provision ausschließlich vom Käufer zu verlangen. Diese Regelung soll Transparenz und Fairness im Immobiliengeschäft gewährleisten.
Berechnung der Maklerprovision
Die Maklerprovision wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet. Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro und einer Provision von 3,57 % beträgt die Maklerprovision 10.710 Euro inkl. Mehrwertsteuer für jede Seite (Käufer und Verkäufer).